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BGH, 11.01.1957 - IV ZR 280/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot
Auszug aus BGH, 11.01.1957 - IV ZR 280/56
Von Bedeutung könnte vielmehr der allgemeine Erfahrungssatz sein, daß die KPD von ihren Mitgliedern grundsätzlich einen aktiven Einsatz für die Ziele der Partei verlangt, Ziele, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.8.1956 - BVerfGE 5, 85 ff (147 ff) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] - eindeutig festgestellt werden.
- BGH, 22.05.1957 - IV ZR 78/57
Rechtsmittel
So ist entsprechend dem Vorspruch zum BEG der aus Überzeugung oder um das Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand als ein Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes und Staates zu werten, und auf Grund dieser Bestimmung hat der erkennende Senat eine Mitgliedschaft, die ein politischer Gegner des Nationalsozialismus zu dessen besserer Bekämpfung erworben hat, nicht als Mitgliedschaft im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BEG angesehen (vgl. die Entscheidung vom 11. Januar 1957 - IV ZR 280/56, abgedruckt in RzW 1957, 146 18 ). - BGH, 05.11.1958 - IV ZR 98/58
Rechtsmittel
Ebenso hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1957 - IV ZR 280/56 - abgedruckt in RzW 57, 146 18 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 dargelegt, es sei für die Anspruchsberechtigung des Klägers unerheblich, daß die KPD inzwischen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden sei.